Klimabonus 150

Ladestation

Bequem zu Hause laden.

Ich installiere mir zu Hause eine Ladestation, um mein Auto aufzuladen und meinen eigenen Solarstrom direkt zu verbrauchen.

Was sind die Förderbedingungen der Klimabonus-Beihilfen?

  • Diese Beihilfe ist natürlichen Personen und juristischen Personen vorbehalten.
  • Förderfähige juristische Personen sind beispielsweise eine VoG, eine Stiftung oder eine Zivilgesellschaft, die keine Wirtschaftstätigkeit ausüben, sowie eine Eigentümergemeinschaft, in der mindestens die Hälfte der Anteile an den gemeinsamen Teilen im Besitz von natürlichen oder juristischen förderfähigen Personen sind.
  • Die Person muss Eigentümer oder Mieter des Stellplatzes sein an dem die Ladestation installiert wird.
  • Die Ladestation muss neu sein.
  • Der Stellplatz muss sich auf luxemburgischem Gebiet befinden.
  • Einem Antragsteller darf nur eine einzige finanzielle Unterstützung für ein Gebäude gewährt werden.
  • Wenn der Antragsteller Eigentümer oder Mieter von mehreren Stellplätzen ist, die mit demselben Gebäude verbunden sind, oder wenn er die Eigentümergemeinschaft ist, kann er die Beihilfen beantragen für:
    • 1 Ladestation pro Wohnung;
    • 1 Ladestation pro Geschäftsraum sowie eine weitere Ladestation für jeden zusätzlichen zweiten Stellplatz (max. 15 Ladestationen pro Gebäude auf Stellplätzen, die Geschäftsräumen zugeordnet sind);
    • 1 Ladestation pro gemeinschaftlichen Stellplatz sowie eine weitere Ladestation für jeden zusätzlichen zweiten Stellplatz, die zu den Gemeinschaftsbereichen gehören (max. 25 Ladestationen pro Gebäude die auf gemeinschaftlichen Stellplätzen installiert sind).
  • Für Ladestationen, die für den kommerziellen Betrieb oder Weiterverkauf bestimmt sind, wird keine finanzielle Beihilfe gewährt.
  • Bitte nutzen Sie unsere Vergleichplattform für Ladestationen, um die Förderfähigkeit der verschiedenen Ladestationen und Managementsysteme auf dem luxemburgischen Markt zu überprüfen.
Um mehr zu erfahren, sehe ich mir das entsprechende Reglement an.

Wie beantrage ich die Klimabonus-Beihilfe?

  • Der Antrag auf finanzielle Unterstützung muss spätestens 12 Monate nach der letzten im Rahmen der Investition ausgestellten Rechnung eingereicht werden.

Um meinen Antrag zu stellen, fülle ich die folgenden Formulare aus:

  • "Formulaire de demande de subvention pour une borne de charge privée - partie à remplir par le demandeur de l’aide"
  • "Formulaire de demande de subvention pour une borne de charge privée - partie à remplir par l’entreprise chargée de l'exécution des travaux d’installation de la borne"

Für weitere Informationen schaue ich mir das entsprechende Reglement an.

Gültig für Rechnungen vom 2020-07-01 bis zum 2025-12-31

Welche technischen Anforderungen stellen die Klimabonus-Beihilfen?

  • Die Ladestation muss an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden.
  • Maximale Ladeleistung der Ladestation auf 11 kW begrenzt und von einem professionellen Elektriker installiert.
  • Ab 7 kW ist die Verbindung zum Smart Meter eine Anforderung des Netzbetreibers.

Das könnte mich auch interessieren:

KLIMABONUS 103

Elektro-/Wasserstoff-Auto

Gültig für Kauf‑, Miet‑ oder Leasingverträge vom 2024‑10‑01 bis zum 2026‑06‑30 . Diese finanzielle Unterstützung kann ab sofort beantragt werden. Es können jedoch keine Zahlungen geleistet werden, solange der Entwurf der großherzoglichen Verordnung nicht verabschiedet wurde.*
KLIMABONUS 104

Elektro-/Wasserstoff-Familienauto

Gültig für Kauf‑, Miet‑ oder Leasingverträge vom 2024‑10‑01 bis zum 2026‑06‑30 . Diese finanzielle Unterstützung kann ab sofort beantragt werden. Es können jedoch keine Zahlungen geleistet werden, solange der Entwurf der großherzoglichen Verordnung nicht verabschiedet wurde.*
KLIMABONUS 522

Photovoltaik

Die Klimabonus‑Basisbeihilfe ist gültig für Rechnungen vom 2022‑01‑01 bis zum 2025‑12‑31
KLIMABONUS 103

Elektro-/Wasserstoff-Auto

Gültig für Kauf‑, Miet‑ oder Leasingverträge vom 2024‑10‑01 bis zum 2026‑06‑30 . Diese finanzielle Unterstützung kann ab sofort beantragt werden. Es können jedoch keine Zahlungen geleistet werden, solange der Entwurf der großherzoglichen Verordnung nicht verabschiedet wurde.*
KLIMABONUS 104

Elektro-/Wasserstoff-Familienauto

Gültig für Kauf‑, Miet‑ oder Leasingverträge vom 2024‑10‑01 bis zum 2026‑06‑30 . Diese finanzielle Unterstützung kann ab sofort beantragt werden. Es können jedoch keine Zahlungen geleistet werden, solange der Entwurf der großherzoglichen Verordnung nicht verabschiedet wurde.*
KLIMABONUS 522

Photovoltaik

Die Klimabonus‑Basisbeihilfe ist gültig für Rechnungen vom 2022‑01‑01 bis zum 2025‑12‑31
KLIMABONUS 103

Elektro-/Wasserstoff-Auto

Gültig für Kauf‑, Miet‑ oder Leasingverträge vom 2024‑10‑01 bis zum 2026‑06‑30 . Diese finanzielle Unterstützung kann ab sofort beantragt werden. Es können jedoch keine Zahlungen geleistet werden, solange der Entwurf der großherzoglichen Verordnung nicht verabschiedet wurde.*