Klimabonus 102

E-Motorrad / E-Scooter

Auf Elektroantrieb umsteigen und zum Klimaschutz beitragen.

Ich benutze mein E-Motorrad / E-Scooter und reduziere aktiv meine CO2-Emissionen.

Was sind die Förderbedingungen der Klimabonus-Beihilfen?

  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs im Großherzogtum von 12 Monaten durch den Antragsteller.
  • Die Beihilfe ist natürlichen Personen und juristischen Personen des Privatrechts (mit oder ohne Wohnsitz in Luxembourg) vorbehalten.
  • Die Beihilfe wird dem Eigentümer des Fahrzeugs gewährt; im Falle von Leasing wird die Beihilfe dem Fahrzeughalter gewährt, wenn der Eigentümer auf die Beihilfe verzichtet.
  • Der Eigentümer oder Besitzer (Leasingnehmer) muss vor der Einreichung des Antrags einen Liefervertrag für Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen unterzeichnet haben.
  • Fahrzeug wurde spätestens am 30 Juni 2027 erstmals in Luxemburg für den Verkehr zugelassen und wurde noch nicht im Ausland zugelassen.
  • Die Beihilfe kann mit anderen Beihilfen kombiniert werden.
Um mehr zu erfahren, sehe ich mir das entsprechende Reglement und seine Änderungen an.

Wie beantrage ich die Klimabonus-Beihilfe?

  • Die Beihilfe kann nach dem Kauf des E-Motorrads / E-Scooters beantragt werden.
  • Eine natürliche Person, die Eigentümer eines Fahrzeugs ist, kann den Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Umweltamt ab dem Datum der Zulassung stellen. Eine juristische Person des Privatrechts hingegen darf den Antrag auf Finanzhilfe im Namen des Antragstellers frühestens 12 Monate nach dem Zulassungsdatum stellen und spätestens 4 Jahre danach einreichen.

Um meinen Antrag zu stellen, fülle ich das folgende Formular aus:

  • "Formulaire de demande à remplir par le demandeur aux fins d’obtenir une aide financière pour la promotion des véhicules routiers à zéro ou à faibles émissions de CO2"

Für weitere Informationen schaue ich mir das entsprechende Reglement und seine Änderungen an.


Gültig für Kauf-, Miet- oder Leasingverträge vom 2022-04-01 bis zum 2026-06-30 . Diese finanzielle Unterstützung kann ab sofort beantragt werden. Es können jedoch keine Zahlungen geleistet werden, solange der Entwurf der großherzoglichen Verordnung nicht verabschiedet wurde.*

* Weitere Informationen finden Sie in den News der Klima-Agence.

Welche technischen Anforderungen stellen die Klimabonus-Beihilfen?

Folgende 100 % elektrischen Fahrzeuge sind förderfähig:
  • Vierrad
  • Zweirad
  • Leichtkraftrad (125 cm3)
  • Moped (Scooter und Pedelec45)

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